Allgemeine Geschäftsbedingungen der KTR-Bewegungsschule (AGB)

1.        Allgemeines

a.        Diese AGBs gelten für alle Angebote der KTR-Bewegungsschule, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

b.       Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

c.      Der Vertrag über die Teilnahme an einem Kurs kommt ausschließlich zustande zwischen dem Teilnehmer und dessen gesetzlichen Vertreters und der KunstTurnRegion Burgenlandkreis e. V., Postfach 1753, 06607 Naumburg (Saale) (im Folgenden: „KTR“). Die KTR darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Die KTR kann Ausnahmen für einzelne Teilnehmer und/oder Veranstaltungen zulassen.

 

2.        Vertragsschluss

a.        Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular auf der Online-Buchungsseite anerkannt.

b.       Mit einer Anmeldung bietet der Teilnehmer der KTR den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit einer Anmeldebestätigung durch die KTR zustande.

c.        Vertragsinhalt ist die Leistungsbeschreibung der KTR, auf die sich der Teilnehmer bei seinem Buchungsauftrag bezieht.

d.       Mit der Anmeldung zu einem der Kurse wird der Teilnehmer zeitweise Mitglied der KTR. Der Mitgliedsbeitrag ist in die Kursgebühr mit eingerechnet.

e.        Bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Internet) gilt ergänzend folgendes:

                                                                              i.        Dem Teilnehmer wird der Ablauf des Buchungsvorganges in der entsprechenden Anwendung erläutert.

                                                                            ii.        Dem Teilnehmer steht zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung.

                                                                          iii.       Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

                                                                          iv.        Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von der KTR nicht gespeichert.

                                                                            v.        Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Teilnehmer der KTR den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

                                                                          vi.        Der Teilnehmer erhält unverzüglich auf elektronischem Weg eine Eingangsbestätigung, soweit nicht ebenfalls unverzüglich eine ausdrückliche Anmeldebestätigung erfolgt. Eine isolierte Eingangsbestätigung stellt keine Anmeldebestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Vertrages.

 

3.        Zahlungen

a.        Zahlungen der Kursgebühr für den Eltern-Kind-Kurs erfolgen auf Rechnungslegung. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen auf das Vereinskonto auf der Rechnung zu überweisen.

b.       Zahlungen der Kursgebühr für den Dauerkurs „Turn-Minis“ erfolgt monatlich durch das SEPA-Lastschriftverfahren. Der Teilnehmer hat die entsprechende Einwilligung mit der Anmeldung zum Kurs abzugeben.

c.        Der Teilnehmer hat – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – nur dann einen Anspruch auf Leistungserbringung, wenn er die vereinbarte Gebühr in voller Höhe gezahlt hat. Andernfalls steht der KTR ein Leistungsverweigerungsrecht zu.

 

4.        Anpassungen der Kursgebühr

a.        Die KTR hat das Recht für den Dauerkurs „Turn-Minis“ die Kursgebühr für das Folgejahr anzupassen. Sollte sich die Gebühr erhöhen, informiert die KTR den Teilnehmer vier Wochen vor Monatsende darüber.

b.       Personen, die vor der Anmeldung zum Kurs Mitglied im Verein sind, erhalten einen Nachlass auf die Kursgebühr.

 

5.        Rücktritt (Stornierung) / Kündigung / Ausschluss

a.        Der Teilnehmer kann vom Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zurücktreten. Soweit der Rücktritt nicht auf einem von der KTR zu vertretenden erheblichen Leistungsmangel oder Fehlverhalten beruht, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

b.       Der Teilnehmer kann von der KTR oder dem Kursleiter von der Teilnahme an dem Kurs ausgeschlossen werden, wenn er durch sein Verhalten die Durchführung des Kurses erheblich behindert, stört, seine Sicherheit, die Sicherheit der anderen Teilnehmer oder des Kursleiters gefährdet.

c.        Wenn der Teilnehmer aus einem der vorgenannten Gründe von dem Kurs ausgeschlossen wurde, bleibt der Vergütungsanspruch der KTR in voller Höhe bestehen. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer aus anderen Gründen nicht am Kurs teilnimmt, die die KTR nicht zu vertreten hat.

d.       Die KTR hat das jederzeitige Recht, den Kurs ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung zurückerstattet. Sind zu diesem Zeitpunkt schon Teile der vereinbarten Leistungen erbracht, erfolgt eine anteilige Erstattung.



e.        Sonderreglungen für den Dauerkurs „Turn-Minis“:

                                                                              i.        Wird ein Teilnehmer im Folgejahr sechs Jahre alt, endet die Teilnahme automatisch zum 31. Dezember des laufenden Jahres.

 

                                                                            ii.        Nimmt ein Teilnehmer zweimal in Folge, ohne sich beim Kursleiter abzumelden, nicht am Kurs teil, erfolgt der Ausschluss aus dem Kurs bei voller Gebühr für den laufenden Monat.

 

                                                                          iii.       Nimmt ein Teilnehmer weniger als die Hälfte der Kurstage im Quartal in Anspruch, erfolgt der Ausschluss aus dem Kurs bei voller Gebühr für das laufende Quartal.

 

6.        Umbuchung

a.        Ein Anspruch auf Umbuchung in einen anderen Kurs besteht nicht. In Ausnahmefällen kann die KTR die Umbuchung in einen anderen Kurs gegen eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung, mindestens jedoch 15,00 EUR zulassen.

 

7.        Leistungszeitpunkt/Leistungsort/Kursleiter

a.        Grundsätzlich gelten die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Zeiten und Kursorte als vereinbart. In Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass eine Verlegung von Zeit und/oder Ort notwendig wird. In diesem Fall wird die KTR den Teilnehmer so früh wie möglich informieren.

b.       Sollte im Einzelfall eine Kurseinheit vollständig ausfallen, wird die KTR sich bemühen, diese nachzuholen und hierfür einen zusätzlichen Termin anbieten.

c.        In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen finden in der Regel keine Kurse statt. Informationen über etwaige zusätzliche Kurse in den Ferien erhält der Teilnehmer über das Onlineportal der KTR.

d.       Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Kursleitung besteht nicht.

 

8.        Haftung und Versicherung

 

a.        Die KTR haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der KTR beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der KTR beruhen. Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der KTR stehen eigenen Pflichtverletzungen der KTR gleich.

 

b.       Im Übrigen ist eine Haftung der KTR ausgeschlossen, soweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird oder es sich um die Verletzung von Pflichten handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten).

 

c.        Mit der Zahlung der Gebühr sind die Teilnehmer im Rahmen der Sportversicherung des Landessportbundes Sachsen-Anhalts versichert.

 

9.        Datenschutz

 

a.        Im Rahmen der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung verarbeitet die KTR personenbezogene Daten der Teilnehmenden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Bei den erforderlichen personenbezogenen Daten handelt es sich um den vollständigen Namen, das Geschlecht, die Anschrift mit Straßennamen, Hausnummer, Postleitzahl und Ortsangabe, das Geburtsdatum, eine E-Mail-Adresse, eine Telefonnummer und ggf. eine Bankverbindung. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung enthalten.

 

Informationen zum Online-Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle

Die EU-Kommission stellt Informationen für die Durchführung von Beschwerdeverfahren zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher zur Verfügung. Diese Informationen finden Sie auf der Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: ec.europa.eu/consumers/odr/

Die KTR ist zur Teilnahme an einer außergerichtlichen Online-Streitbeilegung vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle gesetzlich nicht verpflichtet, aber bereit hieran freiwillig teilzunehmen. Verbraucher können sich hierzu an die folgende Verbraucherstreitschlichtungsstelle wenden: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. Straßburger Straße 8 77694 Kehl am Rhein Tel. 07851 / 795 79 40 Fax 07851 / 795 79 41 E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de Website: www.verbraucher-schlichter.de

Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang den Leistungen vereinbarten Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder nicht abdingbare Abkommen entgegenstehen.